Reisebedingungen
I. Anmeldung
II. Zahlung des Reisepreises
III. Leistungen
IV. Höhere Gewalt
V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
VI. Rücktritt und Umbuchung
VII. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
VIII. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
IX. Anwendbares Recht
X. Reiseveranstalter
Dem Vertrag liegen die in der Ausschreibung bzw. auf den Infoseiten des Webauftrittes genannten Leistungen und Preise zugrunde. Die Anmeldung soll entweder online unter http://www.skifrei.de oder mit unserem Formular (beziehbar über die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede, Kirchstr. 8, 58285 Gevelsberg, erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung der ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede zustande.
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Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 150,-- pro Person zu leisten, der Restbetrag ist bis zum 30.11.2011 fällig. Nach Eingang der Anmeldung und der Anzahlung erhalten Sie eine Reisebestätigung. Zahlungen leisten Sie bitte unter Angabe des Namens des/der Reisenden (Familie) und des angegebenen Stichwortes (Skifreizeit 2011/Name) ausschließlich auf das folgende Konto:
Ev. Kirchenkreis Schwelm
Kto.-Nr. 25494
Blz. 45450050
Stadtsparkasse Gevelsberg
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  1. Die Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung, den allgemeinen Reisebedingungen und den darauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede.
  2. Vermittelt die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen.
  3. Die angebotenen Skikurse werden nicht von diplomierten Skilehrern durchgeführt; die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
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  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede als auch die bzw. der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§65j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
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  1. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede sind verpflichtet, den/die Teilnehmer/in über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 60 Personen bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
  3. Bei der Freizeitkalkulation rechnen wir die Bewilligung von Zuschüssen aus Mitteln der öffentlichen Hand ein. Sollte diese Förderung ausbleiben, ist die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede berechtigt, ihren Freizeitpreis entsprechend anzuheben (€ 60,-- für alle Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 6 Jahren).
  4. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, evtl. geforderte Nachweise über ihre Förderungsfähigkeit beizubringen (z.B. Schul- bzw. Studienbescheinigung). Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, tragen Sie die Folgen. (insbes. Kosten bei Wegfall der Förderung).
  5. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten.
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  1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Bei Stornierung der Reise durch den Reisenden vor dem 30.11.2011 wird in jedem Fall die Anzahlung einbehalten. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
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  1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen auftretenden Mängel während der Reise uns anzuzeigen.
  2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
  4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Frist gehindert worden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
  6. Die Haftung der ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede bei Sachschäden ist der Höhe nach auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
  7. Zur Abwicklung der Freizeitorganisation und zur Information der TeilnehmerInnen über weitere Angebote des Veranstalters werden die personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert, sofern diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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  1. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Teilnehmern-/innen alleine verantwortlich. Diese sind: Personalausweis, Kinderausweise.
  2. Den Teilnehmern/-innen wird dringend geraten, einen Auslandskrankenversicherungsnachweis mitzunehmen.
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Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist die
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE Silschede
Kirchstr. 8, 58285 Gevelsberg
Tel. 02332-5355, Fax: 02332-5345
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