| Reisebedingungen |
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I. Anmeldung |
II. Zahlung des Reisepreises |
III. Leistungen |
IV. Höhere Gewalt |
V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen |
VI. Rücktritt und Umbuchung |
VII. Vertragsobliegenheiten und Hinweise |
VIII. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften |
IX. Anwendbares Recht |
X. Reiseveranstalter |
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| Dem Vertrag liegen die in der Ausschreibung bzw. auf den Infoseiten des Webauftrittes genannten Leistungen und Preise zugrunde.
Die Anmeldung soll entweder online unter http://www.skifrei.de oder mit unserem Formular (beziehbar über die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede, Kirchstr. 8, 58285 Gevelsberg, erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung der ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede zustande. |
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| Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 150,-- pro Person zu leisten, der Restbetrag ist bis zum 30.11.2011
fällig. Nach Eingang der Anmeldung und der Anzahlung erhalten Sie eine Reisebestätigung. Zahlungen leisten
Sie bitte unter Angabe des Namens des/der Reisenden (Familie) und des angegebenen Stichwortes (Skifreizeit
2011/Name) ausschließlich auf das folgende Konto: |
Ev. Kirchenkreis Schwelm Kto.-Nr. 25494 Blz. 45450050 Stadtsparkasse Gevelsberg |
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- Die Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung, den allgemeinen Reisebedingungen und den darauf Bezug
nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede.
- Vermittelt die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für
die Durchführung dieser Fremdleistungen.
- Die angebotenen Skikurse werden nicht von diplomierten Skilehrern durchgeführt; die Teilnahme erfolgt auf
eigenes Risiko.
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- Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so kann sowohl die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede als auch die bzw. der Reisende
den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§65j BGB) kündigen.
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
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- Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind nur zulässig, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede sind verpflichtet, den/die Teilnehmer/in über eine zulässige Reiseabsage bei
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 60 Personen bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
- Bei der Freizeitkalkulation rechnen wir die Bewilligung von Zuschüssen aus Mitteln der öffentlichen Hand ein.
Sollte diese Förderung ausbleiben, ist die ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede berechtigt, ihren Freizeitpreis
entsprechend anzuheben (€ 60,-- für alle Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 6 Jahren).
- Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, evtl. geforderte Nachweise über ihre Förderungsfähigkeit beizubringen
(z.B. Schul- bzw. Studienbescheinigung). Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, tragen Sie die
Folgen. (insbes. Kosten bei Wegfall der Förderung).
- Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten.
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- Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
- Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den
Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der
Reiseleistungen verlangen. Bei Stornierung der Reise durch den Reisenden vor dem 30.11.2011 wird in jedem Fall
die Anzahlung einbehalten. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
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- Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie
es nicht schuldhaft unterlassen, einen auftretenden Mängel während der Reise uns anzuzeigen.
- Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach
dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung
bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe
bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist.
- Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
- Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Frist gehindert worden sind.
- Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
- Die Haftung der ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede bei Sachschäden ist der Höhe nach auf das Dreifache des
Reisepreises beschränkt.
- Zur Abwicklung der Freizeitorganisation und zur Information der TeilnehmerInnen über weitere Angebote des
Veranstalters werden die personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert, sofern diesem Verfahren nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
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- Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Teilnehmern-/innen alleine verantwortlich. Diese sind:
Personalausweis, Kinderausweise.
- Den Teilnehmern/-innen wird dringend geraten, einen Auslandskrankenversicherungsnachweis mitzunehmen.
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| Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin richtet sich nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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| Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist die |
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EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE Silschede
Kirchstr. 8, 58285 Gevelsberg
Tel. 02332-5355, Fax: 02332-5345 |
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